Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über OE / SV / Coaching / Lehrtätigkeiten mit Frau Stroet.

§ 1 Ablauf eines Organisationsentwicklungs- , Supervisions- bzw.
Coachingprozesses

Themenfelder und Zielsetzungen
REGELFALL: Zum Beginn eines OE, Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert.
In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die Supervisand*innen bzw. Coachees und ggf. Vertreter*innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen.
Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet die Supervisorin in Abstimmung mit den Supervisand*innen bzw. Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann oder ob eine Neuabstimmung der
Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.
CLOSED ROOM Es werden keine Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte für den Beratungsprozess seitens der Organisation/des Auftraggebers eingebracht. Es wird vereinbart werden, dass keinerlei Rückkopplung von Erkenntnissen aus dem Beratungsprozess an die Institution nach den o. g. Regeln durchgeführt werden soll. Die Supervision/der Coachingprozess bietet in diesem Falle einen vollständig geschlossenen Raum für die Themen der Supervisand*innen/Coachees. Die Auswahl des Settings findet in dem Vertrag statt.

Auswertungen
In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisionsbzw. Coachingprozesses statt, die Frau Stroet gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.

§ 2 Haltung und Qualität

Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) ist der*die Auftragnehmer*in Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.

Qualitätssicherung und -entwicklung

Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt Frau Stroet regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.

Ombudsstelle
Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht dem*der Auftraggeber*in die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de).

§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten, Widerruf bei
Onlineverträgen

Absagen von einzelnen Sitzungen
Wird eine Supervisions- bzw. Coachingssitzung oder ein Auswertungsgespräch von Seiten der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:
‣ bis zu einem Monat vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
‣ bis zu 10 Tagen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
‣ weniger als 10 Tage vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

Der/Die Supervisand*innen hat*haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass lediglich ein geringeres Ausfallhonorar angefallen ist. Sollte eine Sitzung auf Wunsch der
Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig. Sollte die Supervisorin eine Sitzung absagen müssen, wird er die Supervisand*innen bzw. Coachees oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.

Auf die Widerrufsbelehrung bei Onlineverträgen wird explizit hingewiesen:
Ihre besonderen Widerrufsrechte gem. §§ 312c und 312g BGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Andrea Stroet, Ernst Wiechert Strasse 35, 48161 Münster, Tel.: 025339347230, info@stroet.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Rechnungen werden nach jeder Sitzung schriftlich gestellt und sind dann fällig, 30 Tage nach Rechnungsdatum beginnt der Zahlungsverzug. Es gelten die Regelungen für Ausfallhonorare.

§ 4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit

Grundsätzlich verpflichtet sich die Supervisorin zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie oder er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis
erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Supervisorinnen gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen
Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen. Die Supervisorin behält sich zur Qualitätssicherung nach §§ 2–3 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann. Grundsätzlich wird sich die Supervisorin organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Supervisand*innen bzw. Coachees zu wahren ist. Die Supervisand*innen bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Supervision oder eines Coaching organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit der Supervisorin und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.
Erhält die Supervisorin im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird sie mit den Supervisand*innen bzw. Coachees besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter* innen zeitnah informiert werden.

§ 5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung

Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von der Supervisorin erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können. Die Supervisorin legt (elektronische) Akten an. Er*sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre. Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch Frau Stroet dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Die Supervisorin wird die Supervisand*innen bzw. Coachees zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und
durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen bzw. Coachees ist damit nicht mehr erforderlich
(BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86). Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die*der Auftragnehmer*in Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie*er für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.

§ 6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung

Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Supervisionsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der*die Auftragnehmer*in sichert zu, dass er*sie nicht
scheinselbständig ist.

Umsatzsteuer
Grundsätzlich sind die Rechnungen nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe j MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit. Ebenso sind die aufgeführten Kosten der Freiberuflerin Frau
Stroet grundsätzlich umsatzsteuerfrei aufgrund des § 4 Nr. 25 b) bb) UstG. Optional können weitere / andere Gründe vorliegen, die jeweils in den Verträgen fixiert sind, so zum

Beispiel:

    • Die aufgeführten Kosten sind als unterrichtende Tätigkeit (gem. § 4 Nr. 21 b) UStG von
      der Umsatzsteuer befreit. (Lehrsupervision)
    • Die aufgeführten Kosten sind als unterrichtende Tätigkeit (gem. § 4 Nr. 21 b) UStG von
      der Umsatzsteuer befreit, weil (Qualifizierungsanbieter und Akademien) der*die
      Veranstalter*in eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde hat, nach der die
      konkrete Qualifizierungsmaßnahme gem. § 4 Nr. 21 b) UStG von der Umsatzsteuer
      befreit ist.
    • Die aufgeführten Kosten sind umsatzsteuerfrei aufgrund § 4 Nr. 21 a) bb) UstG,
      (Bildungszweck und Bescheinigung Landesbehörde, Hochschullehrer u.a.)
    • Die aufgeführten Kosten sind umsatzsteuerfrei aufgrund § 4 Nr. 21 d) Tätigkeit als
      Verfahrensbeiständin / gerichtsbestellte Einzelvormünderin

Macht der*die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem*der Auftragnehmer*in bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung vom*von der Auftraggeber*in nicht vorgelegt werden oder stellt sich die zugesicherte Bescheinigung des*der Auftraggebers*in im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Umsatzsteuer von der*dem Auftragnehmer*in – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt. Frau Stroet sichert zu, dass ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt. Die Auftragnehmerin haftet nur
‣ im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
‣ im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
‣ im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten

Die Auftragnehmerin hat zur Absicherung ihrer Tätigkeit eine berufliche
Haftpflichtversicherung bei der Axa Münster abgeschlossen. (46240063773,
Deckungssumme 3 Millionen Euro)

Münster, den 01.02.2025

Andrea Stroet
staatl. anerk. Dipl. Sozialarbeiterin
Organisationsberaterin M.A.
Coach DGSv
Supervisorin DGSv
zertifizierte Datenschutzbeauftragte der Kinder- und Jugendhilfe

Ernst Wiechert Straße 35
48161 Münster
Tel.: (+49) 0253 39347230
DEUTSCHLAND
info@stroet.de
www.stroet.de
IG Kinderschutzwerk